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   BVerwG, 02.05.1975 - VI C 73.74   

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BVerwG, 02.05.1975 - VI C 73.74 (https://dejure.org/1975,9111)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.1975 - VI C 73.74 (https://dejure.org/1975,9111)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 1975 - VI C 73.74 (https://dejure.org/1975,9111)
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

    Dies ist aber nach § 60 Abs. 2 VwGO Voraussetzung für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Beschlüsse vom 2. Mai 1975 - BVerwG 6 C 73.74 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 84], vom 5. September 1975 - BVerwG 6 C 113.74 - [Buchholz 448.0 § 44 WPflG Nr. 4], vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 255.78 -).
  • BVerwG, 27.12.1976 - 1 B 186.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Dann aber ist für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kein Raum (vgl. z.B. Beschluß vom 2. Mai 1975 - BVerwG VI C 73.74 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 84]).
  • BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 38.92

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung für den Erfolg einer Beschwerde -

    Vielmehr müssen nach § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO konkrete Umstände dargetan und glaubhaft gemacht werden, die ein Verschulden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausschließen (Beschluß vom 2. Mai 1975 - BVerwG 6 C 73.74 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 84).
  • BVerwG, 08.01.1987 - 9 CB 274.86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Angaben in einem

    Dazu hätte er konkrete Umstände vortragen müssen, die sein Verschulden oder das ihm nach § 85 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO zurechenbare (BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]) Verschulden seiner Prozeßbevollmächtigten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausschließen (Beschluß vom 2. Mai 1975 - BVerwG 6 C 73.74 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 84).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 217.78

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf den Grund der

    Dabei genügt es nicht, die Möglichkeit aufzuzeigen, daß die Frist ohne Verschulden versäumt sein könnte, vielmehr müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die ein Verschulden ausschließen (Beschlüsse vom 2. Mai 1975 - BVerwG 6 C 73.74 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 84]; vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 255.78 -, vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 -).
  • BVerwG, 05.01.1978 - 7 B 16.77

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung zu einer kommunalen

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß es gegen die in § 104 Abs. 1 VwGO geregelte Pflicht des Vorsitzenden zur Erörterung der Streitsache verstößt und auch den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verletzen kann, wenn das Berufungsgericht einen bisher nicht erörterten Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der ein Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Urteile vom 7. August 1967 - BVerwG 6 C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 30] und vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 83.76 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 95]; Beschluß vom 2. Mai 1975 - BVerwG 6 C 73.74 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 79]; vgl. auch BVerwGE 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - BVerwG VI C 49.68] [266 f.] zur Hinweispflicht gemäß § 86 Abs. 3 VwGO).
  • BVerwG, 12.08.1985 - 9 B 321.85

    Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten - Beweislast für das

    Dazu hätte er konkrete Umstände vortragen müssen, die sein Verschulden oder das ihm nach § 85 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO zurechenbare (BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]) Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausschließen (Beschluß vom 2. Mai 1975 - BVerwG 6 C 73.74 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 84).
  • BVerwG, 11.10.1983 - 1 B 130.83

    Geltendmachung der Divergenzrüge im Rahmen der Beschwerde wegen Nichtzulassung

    Mit dem Wiedereinsetzungsantrag (§ 60 Abs. 2 VwGO) müssen konkrete Umstände dargetan werden, die ein Verschulden (mit überwiegender Wahrscheinlichkeit) ausschließen; die Möglichkeit allein, die Frist könnte ohne Verschulden versäumt worden sein, genügt nicht (Beschlüsse vom 2. Mai 1975 - BVerwG 6 C 73.74 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 84; vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 -).
  • BVerwG, 25.04.1983 - 9 B 303.83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der Beschwerdefrist -

    Er muß konkrete Umstände vortragen, die sein Verschulden oder das ihm nach § 85 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 173 VwGO zurechenbare (BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]) Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausschließen (Beschluß vom 2. Mai 1975 - BVerwG 6 C 73.74 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 84).
  • BVerwG, 08.07.1982 - 9 C 1108.81

    Anerkennung als Asylberechtigter - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen

    Der rechtzeitige Eingang bei einem nicht am Absendeort befindlichen Gericht erscheint nämlich unter solchen Umständen nicht gewährleistet, vielmehr sogar ausgeschlossen (BVerwG, Beschluß vom 19. Februar 1969 - BVerwG 6 B 58.68 - Buchholz 310 § 60 Nr. 60; Beschluß vom 2. Mai 1975 - BVerwG 6 C 73.74 -, Buchholz 310 § 60 Nr. 84).
  • BVerwG, 28.02.1994 - 2 B 157.93

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

  • BVerwG, 03.03.1980 - 1 B 372.80

    Formelle Anforderungen an das Wiedereinsetzungsgesuch - Einfluss des Verschuldens

  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 B 56.78

    Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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